Die Jugendämter vergeben die Gutscheine nach bestimmten Kriterien (wie z.B. Berufstätigkeit der Eltern), die gesetzlich festgelegt sind. Auf dem Gutschein wird angegeben, welche Leistung Sie für Ihr Kind beanspruchen können (z.B. „Krippe 8 Stunden“) und welchen finanziellen Beitrag Sie selbst zu den Betreuungskosten leisten müssen. Die Kita, in der Ihr Kind betreut werden soll, wird auf dem Gutschein nicht festgelegt. Sie können sie selbst auswählen, und – wenn bei uns ein Platz frei ist – mit unserer Kita-Leitung einen Betreuungsvertrag schließen.
In der Hansestadt hat jedes Kind ab einem Jahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für bis zu 5 Stunden Betreuung inkl. Mittagessen – unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern. Einen weitergehenden Anspruch (auch für Krippenkinder) haben Eltern/Alleinerziehende, die
– berufstätig sind, studieren oder eine berufliche Aus- oder Weiterbildung durchlaufen
– an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit (Hartz IV) teilnehmen oder
– einen Deutsch-Sprachkurs für Migrantinnen und Migranten oder einen Integrationskurs besuchen.
Der Leistungsumfang bemisst sich nach dem arbeitsbedingten Bedarf und kann daher bis zu 12 Stunden täglich betragen. Auch Kinder mit dringendem pädagogischen oder sozialen Bedarf (z.B. bei Entwicklungsverzögerungen) können zusätzliche Betreuung in einer Kita ab 0 Jahren erhalten. Die Elternbeiträge richten sich nach der gewünschten Betreuungsleistung, der Familiengröße und nach dem Familieneinkommen.